AGB und Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von Veranstaltungsräumen und die Durchführung von Feierlichkeiten in der Z8 Eventlocation, Zeißstraße 8, 30519 Hannover

Die dazugehörige Hausordnung ist am Ende des Dokuments zu finden.

Vermieter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend „Vermieter" genannt):Felix Home GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mesut Ateş, Zeißstraße 8, 30519 Hannover.

Mieter/Veranstalter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend „Mieter" oder „Veranstalter" genannt):

  • der durch Veranstaltungsvertrag, Auftragsbestätigung, Bestellung oder Rechnungsstellung spezifizierte Vertragspartner, oder gleichwertig
  • eine Person oder Personen, die ohne Vertragsunterlagen und/oder monetären Ausgleich ein zweckbestimmtes, ausdrückliches Zugangs- und Veranstaltungsrecht vom Vermieter erhalten haben.

Weisungsbefugt ist der Vermieter oder die durch diesen ausdrücklich beauftragten Personen.

Vermieterkontakt für alle schriftlich erforderlichen Meldungen/Absprachen: info@z8plaza.de

Grundsätzliche Regelung für Mietverhältnisse:Der Mieter/Veranstalter ist in allen Fällen alleiniger verantwortlicher Ansprechpartner im Falle notwendiger Klärungen (vor, während und nach der Veranstaltung) für den Vermieter und gegebenenfalls auch für Anforderungen aus dem öffentlichen Bereich (Ordnungsamt, Polizei, Notarzt usw.). Der Mieter/Veranstalter ist weiterhin verantwortlich für die Einhaltung ggf. aushängender Sicherheitsvorschriften und für die Gefährdungsvermeidung (z. B. für die Einhaltung geltender Corona-Vorschriften bezüglich seiner Gäste und der Feier/Veranstaltung), für die Einhaltung der rechtlichen Ruhegebote sowie für den übergebenen Schlüssel und damit für den Zugang zu den übergebenen Räumlichkeiten. Andere Gäste sind dieser Sonderstellung des Mieters/Veranstalters im Sinne dieser Aussage untergeordnet.

1. Vertragsverhältnis

Ein Angebot unsererseits (Vermieter) gilt 14 Tage nach Zustellung an den Mieter. Nach Ablauf der 14 Tage sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.

Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsbestätigung, der Bestellung, oder – ohne diese – durch die Rechnungsstellung für eine geplante Veranstaltung zustande. Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter/Veranstalter (Rechnungsanschrift) zustande.

Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume und Flächen vom Mieter/Veranstalter an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Sofern bei der vom Mieter/Veranstalter beabsichtigten Veranstaltung besondere Gefahren eintreten können oder das Risiko hoher Schäden besteht, muss dies dem Vermieter spätestens bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Diese Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung des Mieters/Veranstalters aufgrund ihres Inhalts oder Charakters (z. B. politisch, religiös, öffentlichkeitswirksam etc.) geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange unseres Hauses zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

Eine Veranstaltungsbuchung gilt für den Mieter als verbindlich angenommen, wenn er die Auftragsbestätigung unterschrieben hat und diese unterschriebene Version beim Vermieter eingegangen ist. Eine Reservierung kommt erst mit der ersten Abschlagszahlung von 50 % zustande. Ohne diese Anzahlung erfolgt keine Reservierung.

2. Pflichten des Mieters/Veranstalters

Besondere Gefahrenabwendung:

  • Das Entzünden von offenem Feuer sowie Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Feuerwerken, Wunderkerzen und anderen brennbaren Gegenständen ist ausdrücklich nicht gestattet.
  • Wenn Mieter oder Veranstalter Räume selbst für ihre Feier/Veranstaltung ausstatten (z. B. schmücken), dürfen nur schwer entflammbare Gegenstände/Materialien verwendet werden, und diese müssen sicher eingebracht/angebracht werden. Darauf hat der Mieter/Veranstalter ausdrücklich zu achten; er übernimmt hierfür die Verantwortung und Haftung (Feuer, Unfälle, Verletzungen etc.). Der Vermieter übernimmt ausdrücklich nur die Haftung für vermietete Räume/Gegenstände, die zum Mietgegenstand gehören.
  • Feuerwerke nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters.

Der Mieter/Veranstalter versichert, dass er/sie nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt.

Der Mieter/Veranstalter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Der Mieter/Veranstalter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Er/sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Der Mieter/Veranstalter haftet in diesem Sinne gegenüber dem Vermieter für alle seine Gäste/Besucher vollständig mit.

Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters/Veranstalters. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter/Veranstalter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.

Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich zu einer Abnahme der Räume und der Ausstattung nach der Veranstaltung mit dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person. Diese Abnahme muss zeitnah und persönlich erfolgen und ist durch eine Terminvereinbarung zwischen Mieter/Veranstalter und dem Vermieter abzustimmen und durchzuführen.

3. Haftung

3.1 Haftung des Mieters/Veranstalters

Der Mieter/Veranstalter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie, seine/ihre Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen.

Insbesondere haftet der Mieter/Veranstalter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und der technischen Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

Der Vermieter behält sich vor, bis 5 Tage nach der Veranstaltung Schäden zu beanstanden, sofern zwischenzeitlich keine andere Veranstaltung in denselben Räumen stattgefunden hat.

3.2 Haftung des Vermieters

Der Vermieter stellt dem Mieter/Veranstalter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, werden diese vom Vermieter unverzüglich nach Kenntnisnahme beseitigt.

Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter/Veranstalter eingebrachte Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, Geschirr, technische Geräte usw.).

4. Kündigung/Stornierung

4.1 Stornierungsbedingungen

Stornogebühren:Für den Fall der Kündigung des Vertrags seitens des Mieters/der Mieterin vor Veranstaltungsbeginn hat der Vermieter Anspruch auf folgende Vergütung (bezogen auf die Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Vergütung, unter Berücksichtigung des Datums des Vertragsabschlusses – das Datum der Auftragsbestätigung, oder, falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, das Datum der ersten Rechnung):

  • Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Vertragssumme werden fällig
  • Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Vertragssumme werden fällig
  • Danach (weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn): 90 % der Vertragssumme werden fällig

4.2 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Für die Einhaltung der behördlichen Auflagen trägt der Mieter die alleinige Verantwortung.

4.3 Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter/Veranstalter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Diese außerordentliche Kündigung enthebt den Mieter jedoch nicht von seiner ggf. noch offenen Zahlungsverpflichtung, die als Stornierung im Rahmen der Stornierungsbedingungen dieser AGB behandelt wird.

5. Reinigungsgebühr/Müllbeseitigung

Die Räume sind nach der Anmietung vom Mieter/Veranstalter aufgeräumt und besenrein zurückzugeben. Endreinigung siehe Vereinbarung im Angebot.

6. Widerrufsbelehrung

Sie (Mieter/Veranstalter) haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (sofern er nicht in unseren Geschäftsräumen geschlossen wurde). Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Auftragsbestätigung/Bestellung).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:Felix Home GmbH, Zeißstraße 8, 30519 Hannover, E-Mail: info@z8plaza.de

6.2 Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

7. Fälle für ein einseitiges Eingriffsrecht des Vermieters in einen laufenden Vertrag (Angebot/Auftragsbestätigung/Rechnung)

Preisanpassung:Der Vermieter ist bei sich schnell ändernden Märkten, die zu kurzfristigen Preiserhöhungen auf der Einkaufsseite führen (z. B. bei Lebensmitteln und Getränken), berechtigt, nachträgliche, vom vertraglich vereinbarten Preis abweichende Preisanpassungen vorzunehmen (Grundlage sind Angebot, Auftragsbestätigung oder daraus vorliegende Rechnungen des gültigen Vertrages). Der Vermieter muss den Mieter (Vertragspartner) beim Eintreten einer solchen Situation informieren und die Anpassung begründen. Der Mieter kann den Mehrbetrag nur dann ablehnen, wenn dieser weit über der Inflationsrate (Statistisches Bundesamt) liegt und nicht nachvollziehbar begründet wurde. In diesem Fall wird eine geeignete Schiedsstelle zur Klärung hinzugezogen (eine dritte Person, die zu einer fundierten Expertise in der Lage ist). In jedem Fall bleibt der bestehende Vertrag dadurch unangetastet, und es gelten alle Zahlungspflichten so, wie sie im Vertrag geregelt sind.

Berechnung des Mehrwertsteuersatzes:Es wird immer der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Veranstaltung gültige Mehrwertsteuersatz für den gesamten Auftrag angesetzt und am Ende abgerechnet. Dies gilt für alle Aufträge, auch wenn der Vertragsabschluss zeitlich in der Vergangenheit lag.

8. Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung ist anerkennender Bestandteil dieser AGB.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn der Vermieter diese auch schriftlich bestätigt hat.

Erfüllungs- und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Hausordnung für das Z8 Plaza in Hannover

Stand: Januar 2026

Unser Haus ist ein jahrelang kernsaniertes Gebäude, in dem vielfältige und interessante Nutzungen stattfinden. Dieses Konzept und ein harmonischer Ablauf sind nur möglich, wenn sich alle Mieter/Veranstalter/Kunden/Gäste/Kursteilnehmer rücksichtsvoll und verantwortungsvoll verhalten.

Der Vermieter achtet sehr darauf, dass sein Anwesen gepflegt und in Ordnung gehalten wird und ein sicherer Aufenthalt aller Gäste möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Betreten des Grundstücks und des Hauses auf eigene Gefahr erfolgt. Die Felix Home GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

I. Allgemeines

Das Gebäude Z8 Plaza und das zugehörige Außengelände mit Parkplatz sind Privatgrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem Gelände des Z8 Plaza. Das Hausrecht gegenüber Veranstaltungsmietern und Dritten wird durch den Vermieter, dessen beauftragtes Personal oder durch die Eigentümer selbst ausgeübt. Den Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

II. Regelungen für den Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände des Z8 Plaza

  1. In den Räumlichkeiten sowie auf dem frei zugänglichen Gelände des Z8 Plaza hat sich jeder Besucher und jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt oder belästigt wird.
  2. In den Bereichen innerhalb des Z8 Plaza, die speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Hause ansässigen Nutzer und deren Besucherinnen/Besucher vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
  3. Rettungswege sind freizuhalten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
  4. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis des Vermieters im Haus und auf dem Gelände Waren zu verkaufen.
  5. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  6. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Auf dem Außengelände ist das Rauchen erlaubt, sofern das Gelände sauber gehalten wird.
  7. Ohne Absprache dürfen Tiere nicht in das Gebäude des Z8 Plaza mitgenommen werden.
  8. Parken: Die 4 Stellplätze direkt vor dem Gebäude sind ausschließlich für Mitarbeiter des Z8 Plaza reserviert und dürfen nicht von Gästen der Veranstaltungen genutzt werden. Rund um das Z8 Plaza sind ausreichend öffentliche Parkplätze vorhanden.

III. Störungen des Hausfriedens

Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:

  • das Mitbringen und der Genuss von Drogen
  • das Mitbringen und der Genuss von Alkohol außerhalb der definierten Gastronomiebereiche
  • das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen

Den Anordnungen des beauftragten Personals oder des Vermieters der Z8 Eventlocation ist Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden.

Wer trotz Aufforderung das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.

Wenn all dies eingehalten wird, sind unsere Gäste geschützt und können die schönen Räume voll umfänglich genießen.

Wir wünschen unseren Gästen eine schöne Zeit und viele gute Erfahrungen in unserem Haus.