AGB und Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für dieAnmietung von Veranstaltungsräumen und die Durchführung von Feierlichkeiten in der Z8 Eventlocation, Zeißstraße 8, 30519 Hannover.

Die dazugehörige Hausordnung (ist am Ende desDokuments zu finden).

 

Vermieter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Vermieter‘ genannt):

– Felix Home GmbH vertreten durchGeschäftsführer Mesut Ates,

Zeißstraße 8, 30519 Hannover.

 

Mieter/Veranstalter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Mieter‘ oder ‚Veranstalter‘genannt):

– der durch Veranstaltungsvertrag,Auftragsbestätigung, Bestellung oder Rechnungsstellung spezifizierteVertragspartner

oder gleichwertig

– eine Person oder Personen dieohne Vertragsunterlagen und/oder monetären Ausgleich ein zweckbestimmtes,ausdrückliches Zugangs- und Veranstaltungsrecht vom Vermieter erhalten haben.

 

Weisungsbefugt ist der Vermieteroder durch diese ausdrücklich beauftragten Personen.

Vermieterkontakt für alleschriftlich erforderlichen Meldungen/Absprachen: info@z8plaza.de.

 

Grundsätzliche Regelung für Anmietverhältnisse:

– Der Mieter/Veranstalter ist inallen Fällen alleiniger verantwortlicher Ansprechpartner im Falle vonnotwendigen Klärungen (vor, nach und während der Veranstaltung) für denVermieter und ggf. auch für Anforderungen aus dem öffentlichen Bereich (Ordnungsamt,Polizei, Notarzt, usw.). Der Mieter/Veranstalter ist weiterhin verantwortlichfür die Einhaltung von ggf. aushängenden Sicherheitsvorschriften und für dieGefährdungsvermeidung (z.B. für die Einhaltung geltender Corona-Vorschriftenbezüglich seiner Gäste und Feier/Veranstaltung) sowie für die Einhaltung derrechtlichen Ruhegebote und auch für den übergebenen Schlüssel und damit für denZugang zu den übergebenen Räumlichkeiten. Andere Gäste sind dieserSonderstellung des Mieters/des Veranstalters im Sinne dieser Aussageuntergeordnet.

AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGBs) für die Anmietung von Veranstaltungsräumen

1.     Vertragsverhältnis

  • Ein Angebot unsererseits (Vermieter) gilt 14     Tage nach Zustellung an den Mieter. Nach Ablauf der 14 Tage sind wir nicht     mehr an das Angebot gebunden.
  • Das Vertragsverhältnis kommt mit der     Auftragsbestätigung, der Bestellung oder ohne diese durch die     Rechnungsstellung für eine geplante Veranstaltung zustande.
  • Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter und     dem Mieter/Veranstalter (Rechnungsanschrift) zustande.
  • Die Untervermietung oder sonstige     Überlassung der Räume und Flächen vom Mieter/Veranstalter an Dritte     bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  • Sofern bei der vom Mieter/Veranstalter     beabsichtigten Veranstaltung besondere Gefahren eintreten können oder das     Risiko hoher Schäden bestehen kann, muss dies dem Vermieter spätestens bei     Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Diese Pflicht zur Mitteilung gilt     auch, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung des     Mieters/Veranstalters aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters (z.B.     politisch, religiös, öffentlichkeitswirksam, etc.) geeignet ist,     öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange unseres Hauses zu     beeinträchtigen oder zu gefährden.
  • Eine Veranstaltungsbuchung gilt für den     Mieter als verbindlich angenommen, wenn er die Auftragsbestätigung     unterschrieben hat und diese unterschriebene Version beim Vermieter     eingegangen ist.
  • Eine Reservierung kommt erst mit der ersten     Abschlagszahlung von 50% zustande. Ohne diese Anzahlung erfolgt keine     Reservierung.

 

  1. Pflichten des Mieters/Veranstalters Besondere     Gefahrenabwendung:
  • Das     Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken,     Feuerwerken, Wunderkerzen und anderen brennbaren Gegenständen ist     ausdrücklich nicht gestattet.
  • Wenn     Mieter oder Veranstalter Räume selber für Ihre Feier/Veranstaltung     ausstatten (z.B. schmücken), dann dürfen nur schwer entflammbare     Gegenstände/Materialien verwendet werden und diese müssen sicher     eingebracht/angebracht werden. Darauf hat der Mieter/Veranstalter     ausdrücklich zu achten und er hat die Verantwortung und Haftung dafür zu     übernehmen (Feuer, Unfälle, Verletzungen,..). Der Vermieter übernimmt     ausdrücklich nur die Haftung für vermietete Räume/Gegenstände die zum     Vermietgegenstand gehören.
  • Feuerwerke     nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters.
  • Der     Mieter/Veranstalter versichert, dass er/sie nicht im Auftrag eines anderen     Veranstalters handelt.
  • Der     Mieter/Veranstalter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung     Sorge zu tragen. Der Mieter/Veranstalter trägt das gesamte Risiko der     Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Er/sie ist für     die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen     Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Der     Mieter/Veranstalter haftet in diesem Sinne gegenüber dem Vermieter für     alle seine Gäste/Besucher vollständig mit.
  • Die     Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische     Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit     des Mieters/Veranstalters. Auf Verlangen der Vermieter hat der     Mieter/Veranstalter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu     erbringen.
  • Der     Mieter/Veranstalter verpflichtet sich zu einer Abnahme der Räume und der     Ausstattung nach der Veranstaltung mit dem Vermieter oder einer vom     Vermieter autorisierten Person. Diese Abnahme muss zeitnah und persönlich     erfolgen und ist durch eine Terminvereinbarung zwischen     Mieter/Veranstalter und dem Vermieter abzustimmen und durchzuführen.

 

3.     Haftung

            3.1 Haftung des Mieters/Veranstalters

  • Der     Mieter/Veranstalter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie     oder ihre Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie     Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen.
  • Insbesondere     haftet der Mieter/Veranstalter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und     technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw.     unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
  • Der     Vermieter behält sich vor, bis 5 Tage nach der Veranstaltung Schäden zu     beanstanden, sofern zwischenzeitlich keine andere Veranstaltung in den     gleichen Räumen stattgefunden hat.

 

3.2 Haftung des Vermieters

  • Der Vermieter stellt dem Mieter/Veranstalter     die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur     Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese vom     Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
  • Der Vermieter haftet auf Grundlage der     gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der     Vermieter haftet nicht für von dem Mieter/Veranstalter eingebrachten     Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, Geschirr, technische Geräte usw.).

 

4.     Kündigung/Stornierung

4.1 Stornierungsbedingungen

Stornogebühren:

Für den Fall der Kündigung des Vertrags seitens des Mieters/der Mieterinvor Veranstaltungsbeginn hat der Vermieter einen Anspruch auf folgendeVergütung (bezogen auf die Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Vergütungunter Berücksichtigung des Datums des Vertragsabschlusses (das Datum derAuftragsbestätigung, falls keine Auftragsbestätigung vorliegt das Datum derersten Rechnung):

 

     
  • Stornierung bis 3 Monate vor      Veranstaltungsbeginn: 50 % der Vertragssumme werden fällig
  •  
  • Stornierung bis 7 Tage vor      Veranstaltungsbeginn: 80 % der Vertragssumme werden fällig
  •  
  • danach (weniger als 7 Tage vor      Veranstaltungsbeginn): 90% der Vertragssumme werden fällig.

  

          4.2Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstigeunvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien dieVertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von denLeistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkteintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. DieVertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich dieerforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den verändertenVerhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Für die Einhaltung derbehördlichen Auflagen trägt der Mieter die alleinige Verantwortung.

  

4.3 Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eineswichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesonderedann vor, wenn der Mieter/Veranstalter die vertraglichen Verpflichtungen inerheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarteVeranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Dies außerordentlicheKündigung enthebt den Mieter aber nicht von seiner ggf. noch offenenZahlungsverpflichtung, die alsStornierung im Rahmen der Stornierungsbedingungen aus dieser AGB behandeltwird.

 

  1. Reinigungsgebühr/Müllbeseitigung

Die Räume sind nach der Anmietung vom Mieter/Veranstalter aufgeräumt undbesenrein zurück zu geben. Endreinigung siehe Vereinbarung im Angebot. 

      6. Widerrufsbelehrung

Sie (Mieter/Veranstalter) haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagenohne Angabe von Gründen diesen Vertrag (sofern er nicht in unserenGeschäftsräumen geschlossen wurde) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgtvierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses(Auftragsbestätigung/Bestellung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sieuns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandterBrief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zuwiderrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Siedie Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf derWiderrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an: Felix Home GmbH, Zeißstraße 8, 30519Hannover, E-Mail: info@z8plaza.de

 

         6.2Erlöschen des Widerrufsrechts.

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung vonDienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbrachthaben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdemSie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig IhreKenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständigerVertragserfüllung durch uns verlieren.

 

  7. Fälle für ein einseitigesEingriffsrecht des Vermieters in einen laufenden Vertrag(Angebot/Auftragsbestätigung/Rechnungen)

  • Preisanpassung: Der     Vermieter ist bei sich schnell ändernden Märkten die zu kurzfristigen     Preiserhöhungen auf der Einkaufsseite führen (z.B. bei Lebensmitteln und     Getränken) berechtigt, nachträgliche vom vertraglich vereinbarten Preis     (Grundlage sind Angebot, Auftragsbestätigung oder daraus vorliegende     Rechnungen des gültigen Vertrages) abweichende Preisanpassungen     vorzunehmen. Der Vermieter muss den Mieter (Vertragspartner) bei Eintreten     einer solchen Situation informieren und die Anpassung begründen. Der     Mieter kann den Mehrbetrag nur dann ablehnen, wenn dieser weit über der     Inflationsrate (Statistisches Bundesamt) liegt und nicht nachvollziehbar     begründet wurde. In dem Falle wird eine geeignete Schiedsstelle zur     Klärung aufgefordert (eine dritte Person die zu einer fundierten Expertise     in der Lage ist). In jedem Falle ist aber der bestehende Vertrag dadurch     nicht anzweifelbar und hier gelten alle Zahlungspflichten so wie sie im     Vertrag geregelt sind.
  • Berechnung des     Mehrwertsteuersatzes: Es wird immer der zum Zeitpunkt der     tatsächlichen Durchführung der Veranstaltung gültige Mehrwertsteuersatz     für den gesamten Auftrag angesetzt und am Ende abgerechnet. Dies gilt für     alle Aufträge, auch wenn der Auftragsabschluss zeitlich in der Vergangenheit     gelegen hat.

 

 8. Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung ist anzuerkennender Bestandteil dieser AGB.

 

Salvatorische Klausel

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erstwirksam, wenn der Vermieter diese auch schriftlich bestätigt hat.

Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz des Vermieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrags unwirksam oder nichtigsein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hausordnungfür das Z8 Plaza in Hannover

Der Stand Januar 2026

Unser Haus ist ein Jahrelanges kernsaniertes Gebäude, in dem vielfältigeund interessante Nutzungen stattfinden. Dieses Konzept und ein harmonischerAblauf sind nur möglich, wenn sich alleMieter/Veranstalter/Kunden/Gäste/Kursteilnehmer rücksichtsvoll undverantwortungsvoll verhalten.

Der Vermieter achtet sehr darauf, dass ihr Anwesen gepflegt und in Ordnunggehalten wird und ein sicherer Aufenthalt aller Gäste möglich ist. Bitte habenSie Verständnis dafür, dass das Betreten des Grundstücks und des Hauses aufeigene Gefahr erfolgt.  Die Felix Home GmbH haftet nur für Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

1.       Allgemeines

Das Gebäude Z8 Plaza und das zugehörige Außengelände mit Parkplatz sindPrivatgrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem Gelände des Z8Plaza. Das Hausrecht gegenüber Veranstaltungsmietern und Dritten wird durch dasvom Vermieter oder von dessen beauftragtem Personal oder durch die Eigentümerselber ausgeübt. Den Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Regelungen für den Aufenthalt im Gebäude und aufdem Gelände des Z8 Plaza

  • In den Räumlichkeiten sowie auf dem frei     zugänglichen Gelände des Z8 Plaza hat sich jeder Besucher und jede     Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert,     geschädigt, oder belästigt wird.
  • In den Bereichen innerhalb des Z8 Plaza, die     speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Hause ansässigen     Nutzer und deren Besucherinnen/Besuchern vorbehalten sind, ist der     Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
  • Rettungswege sind frei zu halten. Die     gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
  • Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der     Vermieter im Haus und auf dem Gelände Waren zu verkaufen
  • Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige     Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  • Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht     gestattet. Auf dem Außengelände ist das Rauchen erlaubt, wenn das Gelände     sauber gehalten wird.
  • Ohne Absprache dürfen Tiere nicht in das     Gebäude des Z8 Plaza mitgenommen werden.
  • Parken: Die 4 Stellplätze direkt vor dem     Gebäude sind ausschließlich für Mitarbeiter des Z8 Plaza reserviert und     dürfen nicht von Gästen der Veranstaltungen genutzt werden. Rund um das Z8     Plaza sind ausreichend öffentliche Parkplätze vorhanden.

 

III. Störungen des Hausfriedens

Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einerVerwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot. Hierzuzählen insbesondere:

 

  • Das Mitbringen und der Genuss von Drogen
  • Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol     außerhalb der definierten Gastronomiebereiche
  • Das Mitbringen und die Benutzung von Waffen     und sonstigen gefährlichen Gegenständen

 

Den Anordnungen des beauftragten Personals oder des Vermieters der Z8Eventlocation ist Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann einHausverbot erteilt werden.

Wer trotz Aufforderung das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeigewegen Hausfriedensbruchs rechnen.

Wenn all dies eingehalten wird sind unsere Gäste geschützt und können dieschönen Räume voll umfänglich genießen.

Wir wünschen unseren Gästen eineschöne Zeit und viele gute Erfahrungen in unserem Haus.