AGB und Hausordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für dieAnmietung von Veranstaltungsräumen und die Durchführung von Feierlichkeiten in der Z8 Eventlocation, Zeißstraße 8, 30519 Hannover.
Die dazugehörige Hausordnung (ist am Ende desDokuments zu finden).
Vermieter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Vermieter‘ genannt):
– Felix Home GmbH vertreten durchGeschäftsführer Mesut Ates,
Zeißstraße 8, 30519 Hannover.
Mieter/Veranstalter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Mieter‘ oder ‚Veranstalter‘genannt):
– der durch Veranstaltungsvertrag,Auftragsbestätigung, Bestellung oder Rechnungsstellung spezifizierteVertragspartner
oder gleichwertig
– eine Person oder Personen dieohne Vertragsunterlagen und/oder monetären Ausgleich ein zweckbestimmtes,ausdrückliches Zugangs- und Veranstaltungsrecht vom Vermieter erhalten haben.
Weisungsbefugt ist der Vermieteroder durch diese ausdrücklich beauftragten Personen.
Vermieterkontakt für alleschriftlich erforderlichen Meldungen/Absprachen: info@z8plaza.de.
Grundsätzliche Regelung für Anmietverhältnisse:
– Der Mieter/Veranstalter ist inallen Fällen alleiniger verantwortlicher Ansprechpartner im Falle vonnotwendigen Klärungen (vor, nach und während der Veranstaltung) für denVermieter und ggf. auch für Anforderungen aus dem öffentlichen Bereich (Ordnungsamt,Polizei, Notarzt, usw.). Der Mieter/Veranstalter ist weiterhin verantwortlichfür die Einhaltung von ggf. aushängenden Sicherheitsvorschriften und für dieGefährdungsvermeidung (z.B. für die Einhaltung geltender Corona-Vorschriftenbezüglich seiner Gäste und Feier/Veranstaltung) sowie für die Einhaltung derrechtlichen Ruhegebote und auch für den übergebenen Schlüssel und damit für denZugang zu den übergebenen Räumlichkeiten. Andere Gäste sind dieserSonderstellung des Mieters/des Veranstalters im Sinne dieser Aussageuntergeordnet.
AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGBs) für die Anmietung von Veranstaltungsräumen
1. Vertragsverhältnis
3. Haftung
3.1 Haftung des Mieters/Veranstalters
3.2 Haftung des Vermieters
4. Kündigung/Stornierung
4.1 Stornierungsbedingungen
Stornogebühren:
Für den Fall der Kündigung des Vertrags seitens des Mieters/der Mieterinvor Veranstaltungsbeginn hat der Vermieter einen Anspruch auf folgendeVergütung (bezogen auf die Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Vergütungunter Berücksichtigung des Datums des Vertragsabschlusses (das Datum derAuftragsbestätigung, falls keine Auftragsbestätigung vorliegt das Datum derersten Rechnung):
4.2Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstigeunvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien dieVertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von denLeistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkteintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. DieVertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich dieerforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den verändertenVerhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Für die Einhaltung derbehördlichen Auflagen trägt der Mieter die alleinige Verantwortung.
4.3 Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eineswichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesonderedann vor, wenn der Mieter/Veranstalter die vertraglichen Verpflichtungen inerheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarteVeranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Dies außerordentlicheKündigung enthebt den Mieter aber nicht von seiner ggf. noch offenenZahlungsverpflichtung, die alsStornierung im Rahmen der Stornierungsbedingungen aus dieser AGB behandeltwird.
Die Räume sind nach der Anmietung vom Mieter/Veranstalter aufgeräumt undbesenrein zurück zu geben. Endreinigung siehe Vereinbarung im Angebot.
6. Widerrufsbelehrung
Sie (Mieter/Veranstalter) haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagenohne Angabe von Gründen diesen Vertrag (sofern er nicht in unserenGeschäftsräumen geschlossen wurde) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgtvierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses(Auftragsbestätigung/Bestellung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sieuns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandterBrief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zuwiderrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Siedie Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf derWiderrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an: Felix Home GmbH, Zeißstraße 8, 30519Hannover, E-Mail: info@z8plaza.de
6.2Erlöschen des Widerrufsrechts.
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung vonDienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbrachthaben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdemSie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig IhreKenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständigerVertragserfüllung durch uns verlieren.
7. Fälle für ein einseitigesEingriffsrecht des Vermieters in einen laufenden Vertrag(Angebot/Auftragsbestätigung/Rechnungen)
8. Hausordnung
Die nachfolgende Hausordnung ist anzuerkennender Bestandteil dieser AGB.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erstwirksam, wenn der Vermieter diese auch schriftlich bestätigt hat.
Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrags unwirksam oder nichtigsein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt.
Hausordnungfür das Z8 Plaza in Hannover
Der Stand Januar 2026
Unser Haus ist ein Jahrelanges kernsaniertes Gebäude, in dem vielfältigeund interessante Nutzungen stattfinden. Dieses Konzept und ein harmonischerAblauf sind nur möglich, wenn sich alleMieter/Veranstalter/Kunden/Gäste/Kursteilnehmer rücksichtsvoll undverantwortungsvoll verhalten.
Der Vermieter achtet sehr darauf, dass ihr Anwesen gepflegt und in Ordnunggehalten wird und ein sicherer Aufenthalt aller Gäste möglich ist. Bitte habenSie Verständnis dafür, dass das Betreten des Grundstücks und des Hauses aufeigene Gefahr erfolgt. Die Felix Home GmbH haftet nur für Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
1. Allgemeines
Das Gebäude Z8 Plaza und das zugehörige Außengelände mit Parkplatz sindPrivatgrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem Gelände des Z8Plaza. Das Hausrecht gegenüber Veranstaltungsmietern und Dritten wird durch dasvom Vermieter oder von dessen beauftragtem Personal oder durch die Eigentümerselber ausgeübt. Den Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Regelungen für den Aufenthalt im Gebäude und aufdem Gelände des Z8 Plaza
III. Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einerVerwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot. Hierzuzählen insbesondere:
Den Anordnungen des beauftragten Personals oder des Vermieters der Z8Eventlocation ist Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann einHausverbot erteilt werden.
Wer trotz Aufforderung das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeigewegen Hausfriedensbruchs rechnen.
Wenn all dies eingehalten wird sind unsere Gäste geschützt und können dieschönen Räume voll umfänglich genießen.
Wir wünschen unseren Gästen eineschöne Zeit und viele gute Erfahrungen in unserem Haus.